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Digitaler Nachlass: Leben und Sterben in Verantwortung!

Digitaler Nachlass: Leben und Sterben in Verantwortung!

Das Internet ist überall verbreitet und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Inzwischen findet das Leben etlicher Menschen größtenteils im Internet statt. Die privaten und geschäftlichen Datenmengen und Informationen, die sie dabei auf den verschiedenartigen Onlinekanälen verteilen, sind erheblich. Umso wichtiger ist es deshalb, dass sie sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, was im Sterbefall mit ihnen erfolgen soll. Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung stellen künftige Erblasser sicher, dass einerseits Familie, Geschäftspartner oder Kollegen im Todesfall den Zugriff auf wichtige Konten und Daten erhalten und andererseits sensible Daten und persönliche Informationen vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.

Wer dieser Tage stirbt, ist längst nicht tot!

Egal ob soziale Netzwerke, E-Mails, Online-Banking-Konten, Smart-Home-Applikationen oder Cloud-Dienste: Für etliche Personen findet das Leben, die Arbeit und die Kommunikation inzwischen in aller Regel im Internet statt.

Zufolge der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 nutzen in Deutschland zurzeit 66,4 Millionen Menschen ab 14 Jahren das Internet. Hierbei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 von We Are Social zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Zur gleichen Zeit hinterlassen sie Unmengen an privaten und beruflichen Daten und Informationen auf den zahlreichen Onlinekanälen.

Jedoch machen sich nur die wenigsten Personen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihrem digitalen Erbe im Sterbefall passieren soll.

Ärgerlicher noch: Etliche von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über gleichermaßen verfügen können, wie über. Dies führt dazu, dass sie hierfür häufig keine Nachlassregelungen treffen.

Die Auswirkungen: Die Angehörigen müssen im Sterbefall, nicht nur den Verlust eines Mitmenschen ertragen. Sie haben meistens auch keine Option auf wesentliche Accounts und Daten zuzugreifen. Zeitgleich müssen sie mitunter alle Kosten für laufende Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da jegliche Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen.
Vor diesem Hintergrund ist es vernünftig, dass künftige Erblasser sich zeitnah mit ihrem digitalen Nachlass beschäftigen und eine intelligente Nachlassplanung erstellen.

Das online Leben kennt kein Verfallsdatum!

Die elektronischen Spuren, die ein Internetnutzer bei seinen Aktivitäten im Internet verbreitet, sind nicht nur vielfältig, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Erbe.

Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Begriffserklärung des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Hierzu zählen nicht nur alle Rechte und Pflichten wie auch Rechtsverhältnisse, die mit der Nutzung von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch jegliche Informationen die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Services sowie allen Online-Nutzerkonten und -Plattformen gespeichert sind.

Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:

• E-Mail-Konten,
• Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste,
• Profile und Daten in sozialen Netzen,
• Messenger- und Cloud-Services,
• Accounts bei Streamingdiensten,
• Accounts in Onlineshops,
• elektronische Zahlungsarten,
• Urheberrechte und andere Rechte an Fotos, Blogs, Foreneinträgen,
• Abos für Online-Zeitschriften,
• Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books,
• Lizenzen und Nutzungsrechte für Software,
• Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern

Gleichermaßen gelten sämtliche elektronischen Daten wie Bilder, Filme oder Dateien, die auf einem Rechner, mobilen Endgerät oder sonstigen Datenträger gespeichert sind als digitaler Nachlass.

Ferner werden in wenigen Situationen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die rechtliche Lage ist hier jedoch strittig, da unter anderem der materielle Wert der einzelnen IT-Hardware dahingehend festlegt, ob diese unter die spezifische digitale Nachlassregelung fällt oder nicht.

Beim digitalen Vererben sind alle Daten gläsern!

Es gibt im deutschen Nachlassrecht bis dato keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass.

Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten in Berührung kommen. Dazu zählen vor allem das postmortale Persönlichkeitsrecht, das Telemediengesetz
das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie das Erbrecht.
Im Allgemeinen werden für den digitalen Nachlass aber dieselben Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sämtliche Rechtsbeziehungen, Rechte und Pflichten im Sterbefall auf die Erben übergehen.

Demnach haften – und zahlen –die Erben nicht nur für laufende Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Aushändigung der Daten oder deren Löschung zu.

Schon zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!

Plötzliche Schicksalsschläge wie Krankheit, Unfälle und Tod können jede Person plötzlich treffen. Gerade Firmen müssen die Fälle von Krankheit und Unfall rechtzeitig bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihres Betriebes verantwortungsvoll zu gewährleisten.
Daher ist es entscheidend, sich frühzeitig mit der Themenstellung „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und sinnvolle Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den privaten als auch den unternehmerischen Bereich.

• Persönlicher digitaler Nachlass

Im privaten Bereich empfiehlt es sich, eine allgemeine Vollmacht oder ein Testament für den digitalen Nachlass zu entwerfen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Anbieter für digitales Erbe.
Das Wesentliche hierbei ist es, den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, bei Bedarf schnellstmöglich auf wichtige Accounts zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um unnütze laufende Zahlungen zu stoppen.

Aus diesem Grund sollten besonders folgende Punkte auf einer persönlichen „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:

o Zugangsdaten zu allen wesentlichen E-Mail-Konten
o Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und anderen Bezahldiensten
o Zugangsdaten zu sozialen Plattformen, Streaming-Angeboten sowie anderen Online-Konten und Portalen
o Entsperrcodes und PIN-Codes für persönliche Endgeräte wie Smartphones, Laptops, Tablets und Co.

• Beruflicher digitaler Nachlass

Im beruflichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugang auf die Konten über eine „Generalvollmacht“ zu regulieren. Der Gewinn hierbei ist, dass nicht nur im Todesfall, sondern auch bei lang anhaltenden Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Unternehmen ständig einen Master-Zugriff auf die Accounts der Beschäftigten haben und somit wichtige Unternehmensdaten permanent gesichert sind.

Eine weitere Möglichkeit den digitalen Nachlass im dienstlichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert abspeichern und organisieren können.

Beständig dranbleiben beim digitalen Erbe!

In Anbetracht der Gegebenheit, dass die digitale Erbmasse mit jedem Mausklick, mit jeder Registrierung und jeder besuchten Website größer wird, ist es sinnvoll, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln.

Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können künftige Erblasser einerseits gewährleisten, dass Hinterbliebene im Sterbefall Zugriff auf wesentliche Zugänge erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Wiederum können sensible Informationen und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch beschützt werden.

Die nachstehende Checkliste kann Sie dabei unterstützen, Ihr digitales Erbe zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Gesamtheit.

  1. Fertigen Sie ein Verzeichnis an, die jegliche verwendeten Onlinekonten, Profile und Mitgliedschaften einschließlich Zugangsdaten aufführt.
  2. Hinterlegen Sie die Liste als Dokument oder abgespeichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.
  3. Legen Sie in einer Vollmacht oder einem Nachlassdokument fest, was mit ihren Daten und Vermögenswerten im Sterbefall oder Handlungsunfähigkeit geschehen soll.
  4. Benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.
  5. Löschen Sie zyklisch Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Bilder, die niemandem in die Hände fallen sollen.
  6. Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt abspeichern und organisieren können.
  7. Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu verschlüsseln und die Vertraulichkeit ihrer privaten Daten zu wahren.

Sorgen Sie zeitig vor: Denn das Vorhaben „Mein digitaler Nachlass“ gilt für uns alle!

Wir sind längst in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Einkäufe über Shopping-Portale, das Vornehmen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Plattformen, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Nutzung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Internet geregelt. Umso wesentlicher ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Überlegungen darüberzumachen, wer den eigenen digitalen Nachlass organisieren darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall geschehen soll.

Wir von Coretress empfehlen Ihnen daher, sich zeitnah mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ auseinanderzusetzen und adäquate Vorkehrungen zu treffen. Nur so können Sie Transparenz für Ihre Erben und sich schaffen und Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Vorstellungen regeln.

Zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses sprechen Sie am besten den Anwalt Ihres Vertrauens an.