Was gilt als ausreichende KI-Kompetenz?

Ausreichende KI-Kompetenz – Definition im EU AI Act

Der EU AI Act fordert, dass Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über „ausreichende Kompetenz“ verfügen. Eine starre Stundenvorgabe oder ein vorgeschriebenes Zertifikat existiert nicht. Entscheidend ist, dass Mitarbeitende die KI sicher, verantwortungsvoll und rechtskonform einsetzen können.


Bestandteile ausreichender KI-Kompetenz

  • Grundwissen über KI-Systeme: Funktionsweise, Einsatzmöglichkeiten, Limitierungen

  • Risikobewusstsein: Bias, Fehlentscheidungen, Halluzinationen

  • Rechts- und Compliance-Kenntnisse: Datenschutz, Transparenzpflichten, Nachweisbarkeit

  • Praktische Anwendungskompetenz: Kritische Prüfung von Ergebnissen, Dokumentation von Entscheidungen

Das BSI empfiehlt ergänzend Maßnahmen für sichere und transparente KI-Anwendungen:
👉 https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Kuenstliche-Intelligenz/kuenstliche-intelligenz_node.html


Rollenbasierter Ansatz

Die Tiefe der Kompetenz hängt von der Rolle ab:

Rolle Erforderliche Kompetenz
Sachbearbeiter mit KI-Tools Grundwissen & Risikobewusstsein
Führungskräfte Governance & Haftung
IT- oder Fachabteilungen Technische und regulatorische Tiefe

Unternehmen sollten daher ein gestuftes Schulungskonzept aufbauen.

➡️ Konkrete Umsetzung und Zertifizierungsmöglichkeiten finden Sie hier:
👉 https://coretress.de/ki-kompetenznachweis-nach-eu-ai-act/

📬 Für Beratung und individuelle Trainings:
👉 https://coretress.de/kontakt/

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