NIS2 – Richtlinien, Pflichten & Umsetzung für Unternehmen

NIS2 – Richtlinien, Pflichten & Umsetzung für Unternehmen

Letzte Chance: NIS2 jetzt umsetzen!

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Viele Unternehmen, insbesondere Cloud- und SaaS-Anbieter, stehen noch am Anfang der Umsetzung. Wer jetzt nicht handelt, riskiert hohe Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Was ist NIS2?

NIS2 (Network and Information Systems Directive 2) ist die EU-Richtlinie für Cybersicherheit. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie und setzt verbindliche Anforderungen für Unternehmen, die kritische Dienste oder digitale Dienste bereitstellen.

Unter anderem müssen Unternehmen:

  • verbindliche Policies und Sicherheitsrichtlinien einführen

  • ein strukturiertes IT-Risikomanagement implementieren

  • sich beim BSI registrieren

  • Sicherheitsvorfälle melden

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen aus kritischen Branchen (IT, Energie, Gesundheit, Transport usw.)

  • Cloud- und SaaS-Anbieter

  • Firmen mit bestimmten Größen- und Umsatzkriterien

Tipp: Prüfen Sie genau, ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt. Bei Unsicherheit sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

NIS2-Pflichten im Überblick

  1. Registrierungspflicht:
    Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren, spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der nationalen Umsetzung (voraussichtlich Ende Q1 2025).

  2. Meldepflichten:
    Bei einem schwerwiegenden IT-Sicherheitsvorfall muss eine Meldung innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

  3. Nachweis von Sicherheitsmaßnahmen:
    Ein funktionierendes ISMS, regelmäßige Risikobewertungen, Notfallpläne und dokumentierte Schutzmaßnahmen sind Pflicht.

  4. Persönliche Haftung & Sanktionen:
    Die Geschäftsleitung haftet persönlich, wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Neben Bußgeldern drohen auch Reputationsschäden.

4 Schritte zur NIS2-Umsetzung

1. Betroffenheit klären

  • Prüfen Sie Branche, Unternehmensgröße und Rolle in der Lieferkette.

  • Bei Unsicherheiten: rechtlichen Rat einholen.

2. Zuständigkeiten festlegen

  • Bestimmen Sie eine verantwortliche Person oder ein Team.

  • Klären Sie, wer interne Abläufe, Sicherheitsmaßnahmen und Behördenkommunikation steuert.

3. Sicherheitslücken erkennen & schließen

  • Analysieren Sie Ihre aktuelle IT-Sicherheit.

  • Planen Sie konkrete Maßnahmen: ISMS, Notfallpläne, standardisierte Prozesse.

4. Melde- und Nachweisprozesse aufsetzen

  • Richten Sie Prozesse für Vorfallserkennung, Meldung und Nachweis ein.

  • Schulen Sie Ihr Team rechtzeitig.

Fazit

NIS2 ist verbindliches Recht, keine Empfehlung.
Unternehmen, die betroffen sind, sollten jetzt prüfen, wo Lücken bestehen, und frühzeitig handeln. Nur so lassen sich Bußgelder, persönliche Haftung und Sicherheitsrisiken vermeiden.

Quelle: BSI – NIS2 regulierte Unternehmen

Logo-Symbol Coretress
DER IT-PARTNER FÜR DEINE DIGITALE ZUKUNFT
Präventions-Partner 2025 SiegelSicherheit, die Deine Daten verdienen.

STARTEN SIE IHR PROJEKT!

coretress GmbH
Weinsbergstraße 118a
D-50823 Köln, Germany


Kundensupport: +49 221 7880 59-0
Beratung: +49 221 7880 59-200


CORETRESS IN SOCIAL MEDIA


Kontakt aufnehmen