Was gilt als ausreichende KI-Kompetenz?
Ausreichende KI-Kompetenz – Definition im EU AI Act
Der EU AI Act fordert, dass Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über „ausreichende Kompetenz“ verfügen. Eine starre Stundenvorgabe oder ein vorgeschriebenes Zertifikat existiert nicht. Entscheidend ist, dass Mitarbeitende die KI sicher, verantwortungsvoll und rechtskonform einsetzen können.
Bestandteile ausreichender KI-Kompetenz
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Grundwissen über KI-Systeme: Funktionsweise, Einsatzmöglichkeiten, Limitierungen
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Risikobewusstsein: Bias, Fehlentscheidungen, Halluzinationen
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Rechts- und Compliance-Kenntnisse: Datenschutz, Transparenzpflichten, Nachweisbarkeit
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Praktische Anwendungskompetenz: Kritische Prüfung von Ergebnissen, Dokumentation von Entscheidungen
Das BSI empfiehlt ergänzend Maßnahmen für sichere und transparente KI-Anwendungen:
👉 https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Kuenstliche-Intelligenz/kuenstliche-intelligenz_node.html
Rollenbasierter Ansatz
Die Tiefe der Kompetenz hängt von der Rolle ab:
| Rolle | Erforderliche Kompetenz |
|---|---|
| Sachbearbeiter mit KI-Tools | Grundwissen & Risikobewusstsein |
| Führungskräfte | Governance & Haftung |
| IT- oder Fachabteilungen | Technische und regulatorische Tiefe |
Unternehmen sollten daher ein gestuftes Schulungskonzept aufbauen.
➡️ Konkrete Umsetzung und Zertifizierungsmöglichkeiten finden Sie hier:
👉 https://coretress.de/ki-kompetenznachweis-nach-eu-ai-act/
📬 Für Beratung und individuelle Trainings:
👉 https://coretress.de/kontakt/

