NIS2 Richtlinie: Neue Pflichten für den Mittelstand ab 2025
Die NIS2 Richtlinie stellt den Mittelstand ab 2025 vor neue gesetzliche Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit. Viele Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheitsstrukturen anpassen, Prozesse neu definieren und gesetzliche Meldepflichten einführen. Die EU verfolgt mit der Richtlinie das Ziel, ein einheitlich hohes Schutzniveau für digitale Infrastrukturen in Europa zu schaffen – insbesondere in kritischen und vernetzten Branchen. Damit betrifft die NIS2 Richtlinie den Mittelstand in einem Ausmaß, wie es bislang nicht der Fall war.
Wer ist betroffen?
Die NIS2 Richtlinie betrifft deutlich mehr Unternehmen als ihr Vorgänger. Bereits mittlere Betriebe fallen unter die Regelung, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
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Mehr als 50 Mitarbeitende
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Mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
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Tätigkeit in einer kritischen Branche, etwa:
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IT und Telekommunikation
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Energie und Wasserversorgung
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Gesundheitswesen
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Transport und Logistik
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Finanz und Versicherungswesen
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Produktion mit sicherheitsrelevanter Infrastruktur
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Auch Unternehmen, die Teil einer digitalen Lieferkette sind oder kritische IT Infrastruktur betreiben, können betroffen sein – unabhängig von ihrer Größe.
Was die NIS2 Richtlinie für mittelständische Unternehmen verlangt
Mit der NIS2 Richtlinie müssen Unternehmen ein umfassendes Konzept für IT Sicherheit umsetzen. Dazu gehören unter anderem:
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Management von Cyberrisiken mit klarer Dokumentation
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Klare Prozesse, Zuständigkeiten und technische Schutzmaßnahmen
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Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden
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Berücksichtigung der gesamten digitalen Lieferkette inklusive Dienstleister
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Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch gezielte Schulungen
Eine detaillierte Übersicht der regulatorischen Anforderungen bietet die Europäische Kommission zur NIS2 Richtlinie. Ergänzende Leitlinien für die praktische Umsetzung stellt zudem die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) bereit.
Warum jetzt handeln wichtig ist
Auch wenn die Richtlinie erst 2025 in Kraft tritt, ist eine rechtzeitige Vorbereitung entscheidend. Die Umsetzung der Anforderungen ist komplex und erfordert strukturiertes Vorgehen. Unternehmen, die zu spät starten, riskieren empfindliche Bußgelder. Kommt es zu Sicherheitsvorfällen, kann das zudem zu erheblichen Reputationsschäden führen. Unklare Zuständigkeiten oder fehlende Prozesse können darüber hinaus den laufenden Betrieb gefährden und die Reaktionsfähigkeit im Ernstfall deutlich einschränken.
So unterstützen wir den Mittelstand bei der Umsetzung
Als erfahrenes IT Systemhaus unterstützen wir mittelständische Unternehmen umfassend bei der Umsetzung der NIS2 Anforderungen. Wir prüfen zunächst gemeinsam, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist, und analysieren den aktuellen Stand Ihrer IT Sicherheit. Auf dieser Basis entwickeln wir ein individuelles Sicherheitskonzept, das den Vorgaben der Richtlinie entspricht. Gleichzeitig stärken wir das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeitenden durch gezielte Awareness Trainings, die sich an alle Ebenen im Unternehmen richten. Auch bei der technischen Umsetzung begleiten wir Sie – von der Netzwerksicherheit über die Auswahl geeigneter Schutzsysteme bis hin zum kontinuierlichen Monitoring.
Hilfreiche Informationen rund um IT Sicherheitsstandards in Deutschland stellt außerdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereit.
Fazit: Jetzt NIS2 Anforderungen im Mittelstand umsetzen
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Sicherheitsstruktur zukunftssicher aufzustellen. Wer frühzeitig handelt, minimiert Risiken, erfüllt gesetzliche Anforderungen und stärkt das Vertrauen von Kunden, Partnern und Behörden.
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