EU AI Act Artikel 4 – KI-Kompetenzpflicht erklärt

EU AI Act Artikel 4 – KI-Kompetenzpflicht einfach erklärt

Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über eine angemessene KI-Kompetenz verfügen.

Die Vorschrift ist Teil der europäischen KI-Verordnung (Artificial Intelligence Act) und gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – also auch für Unternehmen, die KI lediglich einsetzen und nicht selbst entwickeln.

Den offiziellen Wortlaut von Artikel 4 stellt die EU hier in deutscher Sprache bereit:
👉 https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-4


Was fordert Artikel 4 konkret?

Unternehmen müssen „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende Kenntnisse verfügen. Dabei berücksichtigt werden sollen:

  • technisches Wissen

  • Erfahrung und Ausbildung

  • der konkrete Einsatzkontext

  • die Risiken des jeweiligen KI-Systems

Wichtig: Der AI Act schreibt keine bestimmte Zertifizierung vor. Allerdings muss die Kompetenz im Zweifel nachvollziehbar und belegbar sein.


Wen betrifft die KI-Kompetenzpflicht?

Artikel 4 ist bewusst breit formuliert. Betroffen sind u. a.:

  • Mitarbeitende, die KI-Tools aktiv nutzen (z. B. generative KI, Analyse-Software)

  • IT-Abteilungen

  • Fachbereiche mit KI-gestützten Prozessen

  • Führungskräfte mit Entscheidungsverantwortung

  • Geschäftsleitungen

Damit betrifft die Regelung faktisch viele mittelständische Unternehmen – auch dann, wenn nur Standard-Software mit integrierter KI genutzt wird.


Warum ist das für Unternehmen relevant?

Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Je höher das Risiko eines KI-Systems, desto höher die Anforderungen an Dokumentation, Kontrolle und Fachwissen.

Fehlende Kompetenz kann zu:

  • Fehlentscheidungen

  • Datenschutzverstößen

  • Haftungsrisiken

  • Reputationsschäden

führen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betont ebenfalls die Bedeutung eines sicheren und verantwortungsvollen KI-Einsatzes im Unternehmenskontext:
👉 https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Kuenstliche-Intelligenz/kuenstliche-intelligenz_node.html


Wie setzen Unternehmen Artikel 4 praxisnah um?

In der Praxis bedeutet das:

  1. Analyse, wo KI im Unternehmen eingesetzt wird

  2. Identifikation betroffener Rollen

  3. Aufbau eines strukturierten Schulungskonzepts

  4. Dokumentation der Kompetenzmaßnahmen

  5. Integration in bestehende Compliance- und Governance-Strukturen

Eine strukturierte Umsetzung des KI-Kompetenznachweises nach EU AI Act erläutern wir hier:
👉 https://coretress.de/ki-kompetenznachweis-nach-eu-ai-act/


Fazit

Artikel 4 des EU AI Act macht deutlich:
KI-Kompetenz ist keine Option mehr – sondern Teil unternehmerischer Verantwortung.

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, wie sie Schulung, Governance und Dokumentation miteinander verbinden, um rechtssicher aufgestellt zu sein.

Wenn Sie klären möchten, wie Ihr Unternehmen die KI-Kompetenzpflicht konkret erfüllen kann, sprechen Sie uns gerne an:
👉 https://coretress.de/kontakt/

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