Wer muss nach dem AI Act geschult werden?

Schulungspflicht nach dem EU AI Act – Wer ist betroffen?

Grundsätzlich müssen alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten oder diese überwachen, über angemessene Kompetenzen verfügen. Dies gilt sowohl für die Nutzung als auch für die Überwachung und Entscheidungsbegleitung von KI-Anwendungen.


Typische betroffene Gruppen

  • Mitarbeitende, die KI-Tools im Alltag nutzen

  • IT- und Fachabteilungen, die KI betreuen

  • HR-Abteilungen bei KI-gestütztem Recruiting

  • Compliance- und Datenschutzbeauftragte

  • Geschäftsführung und Führungskräfte

Die Risikoklasse des eingesetzten KI-Systems beeinflusst die Tiefe der Schulungspflicht. Hochrisiko-KI-Systeme erfordern intensivere Schulungen.
👉 Offizielle Risikoklassen und Anforderungen: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Kuenstliche-Intelligenz/kuenstliche-intelligenz_node.html


Praxis-Tipp

Auch Standard-Software kann KI-Komponenten enthalten. Deshalb empfiehlt es sich, die Rollen systematisch zu analysieren und Schulungen gezielt anzubieten.

Mehr zu Umsetzungsmöglichkeiten:
👉 https://coretress.de/ki-kompetenznachweis-nach-eu-ai-act/

Für eine individuelle Beratung:
👉 https://coretress.de/kontakt/

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